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Details zu Wohnwagen Knaus Südwind 650FSK

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Wohnwagen Knaus Südwind 650FSK in Hilter am Teutoburger Wald
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Wohnwagen Knaus Südwind 650FSK mieten
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Artikelnr.: 181659
 
Details
Preise / Rabatte
Lieferbedingungen
Öffnungszeiten
Mietbedingungen
Abmessung cm (LxBxH) : 800 x 247 x 272 Hersteller : Knaus Markise : ja
Modell : Südwind 650FSK Schlafplätze : 6 Zul. Gesamtgewicht (Kg) : 2000
Zuladung (Kg) : 600    
Gemütlicher, gepflegter, großzügiger Wohnwagen mit einer Innenraumbreite von 2,35m bietet genug Platz für max. 6 Personen. SAT Antenne, TV, Doppelbett (2x1,60m), Mittelsitzgruppe zum Bett umbaubar (2,10x1,10m), kl. Hecksitzgruppe zum Kinderbett umbaubar (1,50x1,50m), Stockbett (je 1,90x0,75m, oberes Bett max. 50kg), WC (von aussen zu entleeren), Waschbecken, Dusche, Kühlschrank, Kochplatten, Mikrowelle, Heizung, Wassertank, Abwassertank, viel Stauraum.
Standardmäßig verfügt der WW über eine 4m lange Markise, die bei Bedarf zu einem Vorzelt umgebaut werden kann.
Auch Wintercamping ist mit diesem WW kein Problem!

Der Wohnwagen hat eine 100km/h Zulassung und kann mit einem geeigneten Zugfahrzeug entsprechend bewegt werden.

Einweisung pro Mietzeitraum 50€
Endreinigung pro Mietzeitraum (sofern vom Mieter nicht erledigt) 75€

Die Vermietpreise enthalten keine MwSt. nach §19 UStG

Der von rentinorio errechnete Preis ist lediglich zur Preisorientierung gedacht und ist unverbindlich für den Vermieter.
Tag  EUR/Tag
Woche  EUR/Woche
VerlängerungsTag EUR/Tag
Wochen  EUR/Woche
VerlängerungsTag EUR/Tag
Wochen  EUR/Woche
VerlängerungsTag EUR/Tag
Wochen  EUR/Woche
VerlängerungsTag EUR/Tag
Wochenende EUR
Zubehör

Die Lieferung ist möglich.

pro km EUR
Montag : 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag : 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch : 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag : 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag : 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Samstag : 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen

Wochenende Freitag 12:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr
Allgemeine Mietbedingungen für die Vermietung von Wohnwagen
1. Reservierung und Rücktritt Der Mieter kann den Wohnwagen persönlich, schriftlich
oder telefonisch reservieren. Mit der Reservierung auf der Grundlage der Mietbroschüre bietet der Mieter dem
Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen
Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
Reservierungen sind für den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den
Mietpreis bezahlt hat. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die
folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt ab Buchung bis 60 Tage vor
1. Miettag 15%, bis 30 Tage vor 1. Miettag 40%, bis 14 Tage vor 1. Miettag 60%, weniger als 14 Tage vor 1.
Miettag 80%. Wird das Mietfahrzeug nicht abgeholt, so steht dem Vermieter Schadensersatz in Höhe von 90%
des vereinbarten Mietpreises zu. Der Mieter ist berechtigt (auch bei Rücktritt) einen niedrigeren Schaden (z.B.
bei anderweitiger Vermietung des Fahrzeugs während der vorgesehenen Vertragszeit) und der Vermieter einen
höheren Schaden nachzuweisen. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den
Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Eine Zahlungspflicht des
Mieters entfällt weiter, wenn der Mieter auf Grund eines Umstandes, den der Vermieter zu vertreten hat, zum
Rücktritt berechtigt ist.
Wird der Wohnwagen nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt abgeholt, kann
der Vermieter den Wohnwagen anderweitig vermieten. Der Mieter ist bei Rücktritt oder Nicht-Abholung des
Wohnwagens dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
Wird der Wohnwagen vorzeitig zurückgegeben, so erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises.
2. Mietpreise Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
3. Zahlungsweise und Kaution Bei Vertragsabschluss, spätestens innerhalb von 7 Tagen danach, ist die
vereinbarte Anzahlung zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nach Mahnung und
Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung an die zugesagte Reservierung nicht mehr gebunden. Einer
Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Abholung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt wurde, einer
Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es nicht, wenn die Leistung unmöglich geworden ist, der
Mieter die Zahlung des Mietzinses endgültig verweigert hat und nach den Umständen nicht zu erwarten ist, dass
der Mieter durch die Nachfristsetzung zur Leistung veranlasst wird, oder ein dringendes Interesse an sofortiger
Zahlung besteht. Der restliche Mietpreis ist 14 Tage vor Mietbeginn, spätestens jedoch bei Übernahme des
Wohnwagens zu bezahlen. Die Kaution ist zur Sicherheit für die Rückgabe des Wohnwagens in unbeschädigtem
und gereinigtem Zustand bei Übergabe zu hinterlegen.
4. Übernahme und Rückgabe Der Wohnwagen ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des
Vermieters zu übernehmen und zurückzugeben. Zum Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung des
Wohnwagens erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer
Rückgabe des Wohnwagens in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand, abgesehen von den im
Übergabeprotokoll aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.
Der Wohnwagen wird in gereinigtem Zustand übergeben und muss in frisch gereinigtem Zustand zurückgegeben
werden. Ist die Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungspauschale gemäß der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisliste, die insoweit ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, zu
bezahlen. Der Mieter ist berechtigt, einen niedrigeren, und der Vermieter ist berechtigt, einen höheren
Reinigungsaufwand nachzuweisen.
5. Führungsberechtigte und verbotene Nutzung Der Wohnwagen darf nur vom Mieter selbst oder von ihm
beauftragten Fahrern gezogen werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die
Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Rangieren ist nur mit Hilfe eines Einweisers gestattet.
Dem Mieter ist es untersagt, den Wohnwagen zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und
Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen
gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht
des Tatortes mit Strafe bedroht sind, für Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete, zur Weitervermietung oder
Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke, außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu
verwenden.
6. Obhutspflicht Der Mieter hat den Wohnwagen sorgsam zu behandeln, die Betriebsanleitung des Fahrzeugs
sowie alle eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften
und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten, sowie den Wohnwagen
ordnungsgemäß zu verschließen.
Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu
beachten. Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle Länder der Europäischen Union und EFTA-Staaten
möglich. Für Fahrten in Drittstaaten, insbesondere ost- oder außereuropäische Länder, muss eine besondere
Vereinbarung mit dem Vermieter und ein spezieller Versicherungsschutz abgeschlossen werden.