| Abmessung cm (LxBxH) : 800 x 247 x 272 | Hersteller : Knaus | Markise : ja |
| Modell : Südwind 650FSK | Schlafplätze : 6 | Zul. Gesamtgewicht (Kg) : 2000 |
| Zuladung (Kg) : 600 |
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| Zubehör | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Lieferung ist möglich.
| pro km | 1,00 | EUR |
| Montag : | 10:00 | Uhr | - | 18:00 | Uhr |
| Dienstag : | 10:00 | Uhr | - | 18:00 | Uhr |
| Mittwoch : | 10:00 | Uhr | - | 18:00 | Uhr |
| Donnerstag : | 10:00 | Uhr | - | 18:00 | Uhr |
| Freitag : | 10:00 | Uhr | - | 18:00 | Uhr |
| Samstag : | 10:00 | Uhr | - | 12:00 | Uhr |
Zusatzvereinbarungen
| Wochenende | Freitag 12:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr |
| Allgemeine Mietbedingungen für die Vermietung von Wohnwagen
1. Reservierung und Rücktritt Der Mieter kann den Wohnwagen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren. Mit der Reservierung auf der Grundlage der Mietbroschüre bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Reservierungen sind für den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis bezahlt hat. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt ab Buchung bis 60 Tage vor 1. Miettag 15%, bis 30 Tage vor 1. Miettag 40%, bis 14 Tage vor 1. Miettag 60%, weniger als 14 Tage vor 1. Miettag 80%. Wird das Mietfahrzeug nicht abgeholt, so steht dem Vermieter Schadensersatz in Höhe von 90% des vereinbarten Mietpreises zu. Der Mieter ist berechtigt (auch bei Rücktritt) einen niedrigeren Schaden (z.B. bei anderweitiger Vermietung des Fahrzeugs während der vorgesehenen Vertragszeit) und der Vermieter einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Eine Zahlungspflicht des Mieters entfällt weiter, wenn der Mieter auf Grund eines Umstandes, den der Vermieter zu vertreten hat, zum Rücktritt berechtigt ist. Wird der Wohnwagen nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt abgeholt, kann der Vermieter den Wohnwagen anderweitig vermieten. Der Mieter ist bei Rücktritt oder Nicht-Abholung des Wohnwagens dem Vermieter schadensersatzpflichtig. Wird der Wohnwagen vorzeitig zurückgegeben, so erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. 2. Mietpreise Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. 3. Zahlungsweise und Kaution Bei Vertragsabschluss, spätestens innerhalb von 7 Tagen danach, ist die vereinbarte Anzahlung zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung an die zugesagte Reservierung nicht mehr gebunden. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Abholung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt wurde, einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es nicht, wenn die Leistung unmöglich geworden ist, der Mieter die Zahlung des Mietzinses endgültig verweigert hat und nach den Umständen nicht zu erwarten ist, dass der Mieter durch die Nachfristsetzung zur Leistung veranlasst wird, oder ein dringendes Interesse an sofortiger Zahlung besteht. Der restliche Mietpreis ist 14 Tage vor Mietbeginn, spätestens jedoch bei Übernahme des Wohnwagens zu bezahlen. Die Kaution ist zur Sicherheit für die Rückgabe des Wohnwagens in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand bei Übergabe zu hinterlegen. 4. Übernahme und Rückgabe Der Wohnwagen ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen und zurückzugeben. Zum Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung des Wohnwagens erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Wohnwagens in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand, abgesehen von den im Übergabeprotokoll aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Der Wohnwagen wird in gereinigtem Zustand übergeben und muss in frisch gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. Ist die Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungspauschale gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisliste, die insoweit ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, zu bezahlen. Der Mieter ist berechtigt, einen niedrigeren, und der Vermieter ist berechtigt, einen höheren Reinigungsaufwand nachzuweisen. 5. Führungsberechtigte und verbotene Nutzung Der Wohnwagen darf nur vom Mieter selbst oder von ihm beauftragten Fahrern gezogen werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Rangieren ist nur mit Hilfe eines Einweisers gestattet. Dem Mieter ist es untersagt, den Wohnwagen zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, für Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke, außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu verwenden. 6. Obhutspflicht Der Mieter hat den Wohnwagen sorgsam zu behandeln, die Betriebsanleitung des Fahrzeugs sowie alle eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten, sowie den Wohnwagen ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle Länder der Europäischen Union und EFTA-Staaten möglich. Für Fahrten in Drittstaaten, insbesondere ost- oder außereuropäische Länder, muss eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter und ein spezieller Versicherungsschutz abgeschlossen werden. |
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